Ab 01.01.2005 wird jeder Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr an der Lohnsteuerkarte befestigen, sondern elektronisch an das Finanzamt melden. Als Identifizierungsmerkmal ist mit der Bescheinigung eine sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) zu berechnen und mit zu melden.
Die eTIN wird nur eine Übergangslösung sein, da sie nicht eindeutig ist. Es kann (in seltenen Ausnahmefällen) vorkommen, daß zwei Personen dieselbe eTIN haben.
Die eTIN ist 18-stellig und setzt sich aus Familienname, Vorname und Geburtsdatum zusammen. Zum Schluß wird noch eine Prüfziffer errechnet. Solange sich nichts an den personenbezogenen Daten ändert (z.B. Namensänderung durch Hochzeit), behält die eTIN ihre Gültigkeit. Eine Neuberechnung der eTIN ist aber bei Änderung der personenbezogenen Daten dann immer erst am 1.1. des nächsten Jahres durchzuführen.
Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre eTIN lautet oder wenn Sie Ihr Gehaltsprogramm auf korrekte Berechnung der eTIN überprüfen wollen, laden Sie sich das Programm WBeTIN herunter. Es ist Freeware.
Download WBeTIN 1.0 (178 kb)
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